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Schritt 1 · Zuständige Stelle
Kommunaler Sozialdienst (meist bei der Wohnsitzgemeinde)
Schritt 2 · Aufsicht
Kantonales Sozialamt bzw. kantonale Aufsichtsbehörde über die Sozialhilfe; bei Rechtsverzögerung auch das Statthalteramt/der Regierungsstatthalter
Schritt 3 · Nächster Schritt
Schriftliche, anfechtbare Verfügung verlangen → bei Ablehnung Beschwerde an die kantonale Sozialhilfe-Beschwerdeinstanz (kantonal unterschiedlich benannt, z.B. Sozialamt, Verwaltungsgericht)